Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn zum 27. Juli 2026 neu gefasst: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen.
Ein bestimmtes Niveau je Person muss niemand garantieren, ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Verlangt sind Maßnahmen, und die sollten sich belegen lassen.
Unsere Dokumentation hält fest, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, mit Teilnahmeübersicht und Inhaltsverzeichnis für Ihre Unterlagen.